Vor rund 1000 Jahren ist Henglarn an die Öffentlichkeit getreten. Aber was war das für eine Zeit. Um die Menschen und ihre Entscheidungen zu verstehen, müssen wir wissen, was in jener Zeit in diesem Land, ja in Europa, los war.
Die Menschen hatten sich gerade von den düsteren Prophezeiungen des Weltunterganges, der beim Übergang vom Jahr 999 auf das Jahr 1000 stattfinden sollte, erholt.

Gerade 15 Jahre war es her, als man in Mainz den Teufel von Angesicht zu Angesicht gesehen haben will. Geistliche und Mönche hatten den Weltuntergang und das Jüngste Gericht vorausgesagt. Erdbeben und andere ungewöhnliche Naturereignisse hatten die Menschen erregt. Das ganze Abendland zitterte unter der Spannung der Jahrtausendwende.

Die Christen scharten sich um die Altäre übervoller Kirchen. Wallfahrer zogen auf allen Landstraßen. Ein ungewöhnlicher Bekehrungseifer hatte die Mönche erfasst. Sie predigten in jedem Dorf das göttliche Strafgericht für die sündige Erde. Kein Christ hatte in der Nacht des 3 1. Dezember 999 die Augen zugemacht. Alle waren bereit, die Posaunen des Jüngsten Gerichtes zu hören und erwarteten die Öffnung der Gräber und die Auferstehung der Toten.

Aber nach Mitternacht regnete es kein Feuer vom Himmel, die Erde öffnete nicht die Gräber, es schwieg die Ewigkeit und jubelnd überschritten die befreiten Menschen die Schwelle des neuen Jahrtausend (Otto Zierer, Bild der Jahrhunderte). Wenn wir uns diese Zeit nun vor Augen führen werden wir leicht verstehen, daß gerade vermögende Zeitgenossen der Kirche und den Klöstern Grundbesitz und Geld vermachten. Sie erhofften sich dadurch einen Platz im Himmel zu sichern. So auch unser Adeliger Meinheri, der durch seine Schenkung, dafür sollten wir ihm heute dankbar sein, der Nachwelt den Namen Henglarn erhalten hat.

Wir sehen aber auch, daß vor gut 1000 Jahren über solche Transaktionen Urkunden gefertigt wurden, die in Gegenwart von adeligen Zeugen gesiegelt wer den mußten.

Und wie war es gleich mit dem Hexen-Richter Dr. Heinrich v. Schultheiß?

 

Du musst eingeloggt sein um eine Antwort hinterlassen zu können.